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Green Claims sind rechtssicher formuliert, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Aussage ist spezifisch statt pauschal, der nachprüfbare Beleg liegt vor der Veröffentlichung vor, und der zentrale Begriff wird in der Werbung selbst erläutert. Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verbietet ab dem 27. September 2026 pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis – sie verbietet nicht die Umweltkommunikation an sich.
Die Frage „Can I still say eco-friendly in ads after 2026?“ taucht in Marketing-Foren immer häufiger auf. Diese Seite zeigt, wie Marketing-Teams und Agenturen Green Claims so formulieren, dass sie auch nach 2026 halten: die Grundregel, konkrete erlaubte vs. verbotene Beispiel-Formulierungen und eine Checkliste für den Freigabeprozess.
„Most of it is greenwashing dressed up in fonts.“ – so beschreibt ein Junior-Marketer in r/AskMarketing den Zustand des Nachhaltigkeitsmarketings.— Diskussion auf Reddit, r/AskMarketing
Verboten sind pauschale, nicht belegte Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „grün“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „öko“ oder „biologisch abbaubar“, wenn kein anerkannter, nachprüfbarer Nachweis vorliegt. Ebenfalls unzulässig: Klimaneutralitäts-Aussagen, die auf CO₂-Kompensation beruhen, Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sowie Versprechen über künftige Umweltleistung ohne überprüfbare, öffentliche Zwischenziele.
Im Umkehrschluss ergibt sich die Formel für rechtssichere Green Claims: eine konkrete, abgegrenzte Eigenschaft benennen, den Nachweis vorher sichern und die Aussage in der Werbung selbst erläutern. Der BGH hat für „klimaneutral“ bereits entschieden, dass der Begriff nur verwendet werden darf, wenn er in der Werbung selbst klar erläutert wird – diese Linie wird ab 2026 zur Regel für die gesamte Umweltkommunikation.
Wichtig für den Workflow: Belege müssen vorliegen, bevor die Aussage online geht – nicht erst, wenn ein Wettbewerber abmahnt.
Die folgende Gegenüberstellung zeigt das Muster: links die pauschale Formulierung, die ab dem 27.09.2026 ohne Nachweis unzulässig ist – rechts die spezifische, belegbare Alternative. Die rechten Beispiele sind Formulierungsmuster; ob sie im Einzelfall zulässig sind, hängt davon ab, dass der jeweilige Nachweis tatsächlich vorliegt.
| Riskant / ab 2026 verboten | Rechtssicher formuliert (mit Beleg) | |
|---|---|---|
| Pauschalclaim | „Umweltfreundliches Produkt“ | „Verpackung aus 95 % recyceltem Material“ – mit Nachweis |
| Klimaaussage | „Klimaneutral“ (durch Kompensation) | Belegte Reduktionsaussage, in der Werbung selbst erläutert |
| Siegel | Selbst gestaltetes „Öko“-Label | Unabhängig zertifiziertes oder behördlich eingeführtes Siegel |
| Ganzheitsaussage | „100 % nachhaltig“ | Aussage auf den konkreten, belegten Aspekt begrenzen |
| Zukunftsversprechen | „Klimapositiv bis 2030“ ohne Plan | Ziel mit überprüfbaren, öffentlichen Zwischenzielen |
Diese sechs Fragen fangen die häufigsten Verstöße ab, bevor sie live gehen:
Unabhängig von der Rechtslage haben pauschale Green Claims ein Wirkungsproblem: Die Zielgruppe glaubt sie nicht mehr. In r/ZeroWaste diskutieren über 530 Kommentatoren, warum die Nachhaltigkeits-Community Herstellerangaben grundsätzlich misstraut. In r/BeautyGuruChatter bringt es der Top-Kommentar zur Frage „Do you trust the claims beauty brands make?“ auf den Punkt: „‚Clean‘, ‚sustainable‘ und ‚green‘ sind keine regulierten Begriffe.“ Und in r/sustainability wird unter „Brands who claim to be special because they’re sustainable“ (40+ Kommentare) genau die Beliebigkeit seziert, die die EmpCo jetzt verbietet.
Für Marketing-Teams ist die Regulierung deshalb auch eine Chance: Eine spezifische, belegte Aussage unterscheidet sich ab 2026 nicht nur juristisch von der Konkurrenz-Pauschale – sie ist das einzige Format, dem die skeptische Zielgruppe noch zuhört.
Zwei Punkte verdienen im Formulierungs-Workflow besondere Aufmerksamkeit. Erstens die Siegel: Nachhaltigkeitssiegel sind ab 2026 nur noch zulässig, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer Behörde eingeführt wurden – selbst gestaltete „Trust“- oder „Öko“-Labels ohne unabhängige Drittprüfung müssen aus Werbung, Verpackung und Website entfernt werden.
Zweitens der Faktor Zeit bei physischen Materialien: Eine Übergangsfrist für Bestandsprodukte gibt es nicht. Verpackungen, Kataloge und POS-Materialien, die heute mit einem pauschalen Claim produziert werden, sind am 27. September 2026 voraussichtlich noch im Umlauf – sie müssen deshalb schon jetzt nach den neuen Regeln formuliert werden.
Diese Reddit-Frage beschreibt den Alltag vieler Agenturen: Der Kunde wünscht den starken Claim, die Agentur trägt das Formulierungsrisiko mit. Drei Argumente helfen im Kundengespräch:
Die Checkliste funktioniert für den neuen Claim – aber nicht rückwirkend für hunderte gewachsene Produkttexte, Landingpages und Shop-Beschreibungen. Die Regeln gelten ab dem Stichtag jedoch für alle öffentlichen Aussagen, auch für Bestandsinhalte.
Für den Bestand braucht es deshalb eine systematische Prüfung der gesamten Website auf Green Claims. Der automatisierte EmpCo Audit identifiziert kritische Aussagen mit Fundstelle und Regelverweis und liefert Marketing, Nachhaltigkeit und Recht eine priorisierte Liste – die wochenlange manuelle Vorarbeit entfällt, die juristische Letztprüfung setzt gezielt auf.
Verboten sind pauschale, nicht belegte Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „grün“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „öko“ oder „biologisch abbaubar“, wenn kein anerkannter, nachprüfbarer Nachweis vorliegt. Ebenfalls verboten: selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung und irreführende Aussagen zur Haltbarkeit (geplante Obsoleszenz).
Ja, aber nur unter strengen Bedingungen. Verboten ist ab dem 27. September 2026 die pauschale Produktaussage „klimaneutral“, wenn sie allein auf CO₂-Kompensation (Offsetting) beruht. Erlaubt bleiben Aussagen, die auf tatsächlichen Emissionsreduktionen in der Wertschöpfungskette basieren und nachprüfbar belegt sind. Schon heute hat der BGH entschieden, dass mit „klimaneutral“ nur geworben werden darf, wenn der Begriff in der Werbung selbst klar erläutert wird.
Nachhaltigkeitssiegel sind ab 2026 nur noch zulässig, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer Behörde eingeführt wurden. Selbst gestaltete „Trust-“ oder „Öko-“Labels ohne unabhängige Drittprüfung sind nicht mehr erlaubt.
Pauschal nein, aber sie stehen massiv in der Kritik, weil ihre tatsächliche Klimawirkung oft schwer messbar und teils überschätzt ist. Genau deshalb verbietet die EmpCo-Richtlinie ab 2026, ein Produkt allein auf Basis von Kompensation als „klimaneutral“ zu bewerben. Für Unternehmen heißt das: Offsetting kann Teil einer Strategie sein, taugt aber nicht mehr als alleinige Grundlage einer Umweltwerbung.
Ja. Die Regeln gelten für alle Aussagen, die ab dem Stichtag öffentlich sind – auch für über Jahre gewachsene Bestandsseiten, Produkttexte und Landingpages. Genau hier liegt das Hauptproblem: Die meisten Unternehmen wissen nicht, was auf hunderten eigenen Seiten steht. Ein automatisierter Audit verschafft hier in Stunden einen vollständigen Überblick.